Warum UVV-Prüfungen?
Wo Menschen arbeiten enstehen Risiken. Die Arbeitgeber sind daher gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet, die Betriebs- sowie Arbeitsmittel in gewissen Abständen prüfen zu lassen. Die Prüfungen dürfen nur von entsprechend befähigten Personen durchgeführt werden. Nach erfolgter Prüfung wird ein Protokoll erstellt und bei positivem Ergebnis eine Prüfplakette vergeben.
Gerne sind wir auch hierbei ihr zuverlässiger Partner!




